Kosten

1,0 Stunde = 35,00 €
Fahrgeldpauschale im Preis enthalten

Mehrwertsteuer wird nicht berechnet.

Über eine etwaige steuerliche Entlastung informieren sie sich bei ihrem Finanzamt oder Steuerberater !

Ich verfüge über eine Institutionskennzeichennummer, diese zur Vereinfachung der Abrechnung mit der Kranken / – Pflegekasse dient (siehe Rechnung)

Im Rahmen einer Pflegebedürftigkeit haben Senioren einen Anspruch auf ein Betreuungsgeld, welches die Pflegekassen übernehmen. Sie können den Entlastungsbetrag, sowie Pflegesachleistungen erhalten. Über die Höhe der Kosten entscheidet immer der Pflegegrad. Ein Entlastungsbetrag kann schon ab dem Pflegegrad 1 ausgezahlt werden.

Informationen dazu finden sie bei ihrer Krankenkasse / Pflegeversicherung